AGB
Hinweis: Markierte Angaben zum Betreiber werden vor der Veröffentlichung ergänzt. Dieser Text ist vor dem Livegang rechtlich zu prüfen.
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen [Firmenname und Rechtsform – vor Veröffentlichung ergänzen] (nachfolgend „Kugelglanz“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Veranstalter“) über die Bereitstellung von Spieltischen, Zubehör und Personal für Veranstaltungen.
(2) Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nicht ausdrücklich unterschieden wird. Abweichende Bedingungen des Veranstalters werden nur Vertragsbestandteil, wenn Kugelglanz ihnen in Textform zustimmt.
2. Angebot & Vertragsschluss
(1) Eine Anfrage über die Website, per E-Mail oder Telefon ist unverbindlich. Beschreibungen, Beispielabläufe, Richtwerte und Paketübersichten auf der Website sind kein verbindliches Angebot.
(2) Kugelglanz erstellt auf die Anfrage ein individuelles Angebot in Textform. Kugelglanz hält sich daran 14 Tage ab Angebotsdatum gebunden; der angefragte Termin bleibt in dieser Zeit reserviert.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter das Angebot innerhalb der Bindefrist in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt und Kugelglanz die Buchung in Textform bestätigt (Auftragsbestätigung). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen bedürfen der Textform.
3. Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang – Anzahl und Art der Spieltische, Personal, Spielzeit, Anfahrt und Zusatzleistungen – ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Soweit dort nichts anderes steht, sind enthalten: Spieltische mit Zubehör, Spieljetons ohne Geldwert, ein Croupier je Spieltisch, Anlieferung, Aufbau und Abbau, Anfahrt bis 40 km einfache Strecke sowie eine Pause von bis zu 45 Minuten, die nicht auf die Spielzeit angerechnet wird.
(2) Nicht enthalten sind insbesondere Bestuhlung, Sachpreise, Catering, Musik, Raummiete sowie Park- und Einfahrtgebühren.
(3) Kugelglanz darf gleichwertige Tischmodelle einsetzen und sich zur Erfüllung geeigneter Dritter bedienen, insbesondere freier Croupiers. Als Partnerleistung gekennzeichnete Zusatzleistungen (z. B. Fotobox) erbringt ein Partnerbetrieb; Kugelglanz bleibt auch dafür Vertragspartner des Veranstalters.
(4) Personalisierte Artikel wie bedruckte Jetons oder Spielgeldscheine werden nach Freigabe der Druckdaten durch den Veranstalter hergestellt. Druckdaten müssen spätestens vier Wochen vor dem Veranstaltungstag vorliegen.
4. Pflichten des Veranstalters
Der Veranstalter sorgt auf eigene Kosten dafür, dass
- ein geeigneter Raum mit ebener, fester, trockener und ausreichend beleuchteter Stellfläche in der vereinbarten Größe zur Verfügung steht; im Freien nur überdacht, windgeschützt und bei mindestens ca. 12 °C;
- der Zugang frei ist: durchgehend Türen ab 80 cm Breite, ebenerdig oder mit Aufzug. Treppen, lange Laufwege (mehr als ca. 50 m) und andere Erschwernisse teilt er vor Vertragsschluss mit;
- der Raum zur vereinbarten Aufbauzeit – in der Regel ca. 90 Minuten vor Spielbeginn, ab vier Tischen ca. 2 Stunden – und für den Abbau zugänglich ist;
- bei gebuchter Beleuchtung eine normale 230-V-Steckdose im Umkreis von ca. 10 m vorhanden ist;
- eine Halte- oder Parkmöglichkeit für einen Transporter in unmittelbarer Nähe des Eingangs besteht;
- erforderliche Zustimmungen und Genehmigungen (Location, Vermieter, ggf. Behörden, Einfahrtgenehmigungen) vorliegen und eine Ansprechperson vor Ort benannt ist;
- das Team bei Einsätzen von mehr als fünf Stunden Anwesenheit alkoholfreie Getränke erhält.
Mehraufwand und Wartezeiten, die durch nicht mitgeteilte Erschwernisse oder einen nicht rechtzeitig zugänglichen Raum entstehen, berechnet Kugelglanz je angefangene halbe Stunde zum Verlängerungssatz aus dem Angebot. Ist ein Aufbau aus Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat, nicht möglich, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen; ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
5. Spiel ohne Geldeinsatz
(1) Sämtliche Spiele dienen ausschließlich der Unterhaltung. Gespielt wird mit Jetons ohne Geldwert, die die Gäste unentgeltlich erhalten. Jetons werden weder verkauft noch in Geld oder geldwerte Leistungen umgetauscht; eine Auszahlung findet nicht statt. Es handelt sich nicht um ein Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV 2021), da für den Erwerb einer Gewinnchance kein Entgelt verlangt wird.
(2) Der Veranstalter darf keine Geldeinsätze zulassen und stellt sicher, dass weder er selbst noch seine Gäste Jetons verkaufen, gegen Geld tauschen oder die Teilnahme am Spiel von einem Entgelt abhängig machen. Das gilt auch für verdeckte Einsätze, etwa über einen erhöhten Eintrittspreis mit Jetonanteil.
(3) Sachpreise für eine Siegerehrung stellt der Veranstalter in eigener Verantwortung. Sie dürfen nicht gegen Jetons „gekauft“ werden können, die zuvor gegen Entgelt abgegeben wurden.
(4) Bei Verstößen darf Kugelglanz den Spielbetrieb unterbrechen oder beenden. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen. Der Veranstalter stellt Kugelglanz von Ansprüchen Dritter und behördlichen Sanktionen frei, die auf einem von ihm zu vertretenden Verstoß beruhen.
(5) Ob und ab welchem Alter Gäste mitspielen, entscheidet der Veranstalter im Rahmen des Hausrechts und der Hausordnung der Location.
6. Preise & Zahlung
(1) Es gelten die Preise der Auftragsbestätigung. Gegenüber Verbrauchern sind alle Preise Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer; gegenüber Unternehmern werden Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ausgewiesen.
(2) Mit der Auftragsbestätigung wird eine Anzahlung von 30 % des Gesamtpreises fällig, zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt. Geht die Anzahlung trotz Erinnerung nicht ein, darf Kugelglanz vom Vertrag zurücktreten und den Termin anderweitig vergeben.
(3) Der Restbetrag ist spätestens 5 Werktage vor dem Veranstaltungstag ohne Abzug zu zahlen. Unternehmer und öffentliche Auftraggeber zahlen den Restbetrag auf Rechnung innerhalb von 10 Tagen nach der Veranstaltung.
(4) Vor Ort vereinbarte Verlängerungen und nachträglicher Mehraufwand werden nach der Veranstaltung berechnet und sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt fällig. Gezahlt wird per Überweisung; Barzahlung am Veranstaltungstag ist nicht möglich.
(5) Die Anfahrt ist bis 40 km einfache Strecke enthalten. Darüber hinaus gilt die im Angebot genannte Kilometerpauschale für Hin- und Rückweg, einmal je Einsatz. Ab ca. 250 km einfacher Strecke oder bei einem Spielende nach 24 Uhr können Übernachtungskosten für das Team anfallen; sie werden im Angebot ausgewiesen.
7. Stornierung durch den Veranstalter
(1) Der Veranstalter kann jederzeit vor der Veranstaltung in Textform stornieren – am einfachsten per E-Mail an support@kugelglanz.de. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung.
(2) Im Fall einer Stornierung berechnet Kugelglanz eine pauschale Entschädigung, bezogen auf den vereinbarten Gesamtpreis:
| Zugang der Stornierung | Entschädigung |
|---|---|
| bis 60 Tage vor dem Veranstaltungstag | 15 % |
| 59 bis 30 Tage vorher | 30 % |
| 29 bis 14 Tage vorher | 50 % |
| 13 bis 4 Tage vorher | 75 % |
| ab 3 Tage vorher oder bei Nichtabnahme | 90 % |
(3) Bereits hergestellte personalisierte Artikel und nachweislich angefallene Fremdkosten (z. B. gebuchte Partnerleistungen, Unterkunft) sind zusätzlich in voller Höhe zu erstatten, soweit sie nicht mehr kostenfrei storniert werden können.
(4) Dem Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Kugelglanz kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Geleistete Zahlungen werden verrechnet; ein Überschuss wird innerhalb von 14 Tagen erstattet.
(5) Werden nur einzelne Tische oder Zusatzleistungen abbestellt, gilt die Staffel für den entfallenden Teil des Preises.
8. Umbuchung
(1) Bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstag kann der Veranstalter den Termin einmalig kostenfrei verlegen, wenn der neue Termin innerhalb von zwölf Monaten nach dem ursprünglichen liegt und Kugelglanz an diesem Tag verfügbar ist. Für den neuen Termin gelten die dann gültigen Saisonzuschläge und Anfahrtskosten.
(2) Spätere Verlegungen gelten als Stornierung nach Ziffer 7. Bucht der Veranstalter zugleich verbindlich einen Ersatztermin innerhalb von sechs Monaten, rechnet Kugelglanz die Hälfte der Stornoentschädigung auf den neuen Auftrag an.
(3) Ein Wechsel des Veranstaltungsorts ist möglich, soweit er Kugelglanz zumutbar ist; geänderte Anfahrtskosten trägt der Veranstalter.
9. Spielzeit & Verlängerung vor Ort
(1) Die Spielzeit beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, auch wenn sich der Ablauf der Veranstaltung verzögert, es sei denn, Kugelglanz hat die Verzögerung zu vertreten. Die inklusive Pause und weitere vereinbarte Unterbrechungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung; darüber hinausgehende Unterbrechungen zählen als Spielzeit.
(2) Eine Verlängerung vor Ort ist möglich, soweit das Team verfügbar ist und die Ansprechperson des Veranstalters sie spätestens 30 Minuten vor dem geplanten Spielende beauftragt. Sie wird je angefangene halbe Stunde je Tisch zum Satz aus dem Angebot berechnet. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.
(3) Die Croupiers dürfen Gäste vom Spiel ausschließen, die das Equipment gefährden, andere Gäste oder das Team belästigen oder gegen Ziffer 5 verstoßen.
10. Equipment & Schäden
(1) Tische, Zubehör und nicht personalisierte Jetons bleiben Eigentum von Kugelglanz. Personalisierte Jetons gehen mit vollständiger Zahlung in das Eigentum des Veranstalters über.
(2) Getränke, Speisen und brennende Kerzen gehören nicht auf die Spielflächen. In den Räumen, in denen gespielt wird, sollte nicht geraucht werden.
(3) Der Veranstalter haftet für Schäden und Verluste am Equipment, die er, seine Gäste oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachen – bei reparablen Schäden in Höhe der Reparatur- bzw. Reinigungskosten, sonst in Höhe des Zeitwerts. Fehlende Jetons werden ab einer Menge von 5 % des ausgegebenen Bestands zum Wiederbeschaffungspreis berechnet. Gewöhnliche Abnutzung ist mit dem Preis abgegolten.
(4) Schäden werden vor Ort gemeinsam mit der Ansprechperson festgehalten. Kugelglanz empfiehlt Unternehmern, die Veranstaltung über eine Veranstalterhaftpflicht abzusichern.
11. Haftung von Kugelglanz
(1) Kugelglanz haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – also solcher, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Veranstalter regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Fällt ein Croupier oder ein Tisch kurzfristig aus, stellt Kugelglanz gleichwertigen Ersatz. Gelingt das nicht, mindert sich der Preis um den entfallenden Anteil; weitergehende Ansprüche bestehen nur nach den Absätzen 1 und 2.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Kugelglanz.
12. Höhere Gewalt
(1) Kann die Veranstaltung wegen eines von außen kommenden, unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses nicht stattfinden – etwa behördliches Verbot, Naturereignis, Unwetterwarnung der höchsten Stufe für den Veranstaltungsort oder Sperrung der Location –, werden beide Seiten von ihren Leistungspflichten frei. Bereits geleistete Zahlungen erstattet Kugelglanz abzüglich nachweislich angefallener Fremdkosten und der Kosten bereits hergestellter personalisierter Artikel; auf Wunsch wird stattdessen ein Ersatztermin vereinbart.
(2) Schlechtes Wetter bei Außenveranstaltungen, geringe Gästezahlen oder die Erkrankung einzelner Gäste sind keine höhere Gewalt. Bei ungeeigneter Witterung darf Kugelglanz den Aufbau im Freien ablehnen; der Veranstalter hält dafür einen Innenraum als Ausweichfläche bereit.
13. Bildrechte & Referenzen
Kugelglanz fotografiert oder filmt auf Veranstaltungen nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters in Textform und veröffentlicht Aufnahmen, Namen oder Logos des Veranstalters ausschließlich mit dieser Zustimmung. Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Für die Einwilligung abgebildeter Gäste ist bei eigenen Aufnahmen der Veranstalter verantwortlich.
14. Hinweis zum Widerrufsrecht für Verbraucher
Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht werden, sind vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgenommen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Ein Casinoabend mit festem Veranstaltungstermin ist eine solche Dienstleistung. Für Verbraucher besteht deshalb auch bei Buchung per E-Mail, Telefon oder Website kein Widerrufsrecht. Die Möglichkeiten zur Stornierung und Umbuchung nach den Ziffern 7 und 8 bleiben unberührt.
15. Verbraucherstreitbeilegung
Kugelglanz ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
16. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(2) Ist der Veranstalter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Fragen zu diesen Bedingungen beantworten wir unter info@kugelglanz.de.
Stand: September 2026. Hinweis: Dieser Text ist vor dem Livegang rechtlich zu prüfen.